Leistungen Ihrer
Kranken- oder Pflegekasse
Folgende Leistungen können über Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse abgerechnet werden:
Krankenkassenleistungen (auf Antrag)
- Verbandswechsel jeglicher Art
- Katheter legen oder wechseln
- Injektionen
- Absaugen
- Medikamentengaben oder -stellungen
- Vitalzeichenkontrollen (Blutdruck, Blutzucker)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Plfegekassenleistungen (bei vorhandener Pflegestufe)
- Grundpflege (Teil- oder Ganzkörperwaschungen)
- An- und Auskleiden
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen und/oder Rasieren
- spezielle Lagerungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Ausscheidung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme / Sondennahrung
- Hilfe beim Verlassen bzw. Aufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten
- hauswirtschaftliche Versorgung
Selbstverständlich garantieren wir Ihnen diese Leistungen auch bei Ablehnung durch die Krankenkassen oder bei Nichtvorhandensein einer Pflegestufe.
Ein Bewohner muss also nicht – bedingt durch einen schlechteren Gesundheitszustand – das Haus verlassen, sondern die Pflege wird gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Angehörigen neu organisiert und garantiert.